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   BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15   

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https://dejure.org/2015,32947
BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15 (https://dejure.org/2015,32947)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15 (https://dejure.org/2015,32947)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 1 BvR 2400/15 (https://dejure.org/2015,32947)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 73 Abs 2 Nr 1 BRAO, § 74 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Erstreckung des Umgehungsverbots des § 12 Abs 1 BORA (juris: RABerufsO) auf als Rechtsanwalt auftretende Insolvenzverwalter - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der anwaltlichen Berufspflichten durch den Insolvenzverwalter; Verstoß gegen das Verbot der Umgehung des gegnerischen Anwalts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Erstreckung des Umgehungsverbots des § 12 Abs. 1 BORA auf den Insolvenzverwalter-Rechtsanwalt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 92; BORA § 12 Abs. 1
    Keine Verfassungsbeschwerde gegen die Geltung des Umgehungsverbots auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG
    Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG
    Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Erstreckung des Umgehungsverbots des § 12 Abs 1 BORA (juris: RABerufsO) auf als Rechtsanwalt auftretende Insolvenzverwalter - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung unzulässig

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Umgehung des Gegenanwalts durch anwaltlichen Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beachtung der anwaltlichen Berufspflichten durch den Insolvenzverwalter; Verstoß gegen das Verbot der Umgehung des gegnerischen Anwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umgehungsverbot gilt auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BORA § 12
    Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anwendung des Anwaltsberufsrechts auf Insolvenzverwalter nicht zur Entscheidung angenommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umgehungsverbot für anwaltlichen Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2328
  • AnwBl 2016, 69
  • AnwBl Online 2016, 1
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
    Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit es durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
    Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit es durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 29.11.1999 - 1 BvR 2284/98

    Kammerentscheidung zur Werbung durch Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
    Schließlich setzt sich der Beschwerdeführer auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, nach welcher selbst der mit dem Ausspruch einer Rüge nach § 74 BRAO verbundene Grundrechtseingriff kein erhebliches Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 1999 - 1 BvR 2284/98 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht für die Kammervorstände insoweit aber auch die Möglichkeit, bei berufsrechtswidrigem Verhalten als hoheitliche Maßnahme zwischen der einfachen Belehrung beziehungsweise dem präventiven Hinweis einerseits und der Sanktion der (förmlichen) Rüge nach § 74 BRAO andererseits einen sogenannten belehrenden Hinweis beziehungsweise eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 14/12, aaO; vom 18. Dezember 2015 - AnwZ (Brfg) 19/15, juris Rn. 2; Senatsurteile vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13, aaO; vom 18. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 22/15, juris Rn. 10; jeweils mwN; siehe ferner BVerfGE 50, 16, 26 ff., 31 f.; BVerfG, NJW 2015, aaO; BVerfG, AnwBl. 2016, 69 Rn. 8; AGH Celle, BRAK-Mitt. 2014, 31 Rn. 21; Weyland in Feuerich/Weyland, aaO § 74 BRAO Rn. 8a ff.; aA Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, aaO § 74 BRAO Rn. 8 f.; Hartung in Henssler/Prütting, aaO § 73 BRAO Rn. 24 und § 74 BRAO Rn. 10).
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